Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Schenefelder Tageblatts und der Autorin Katy Krause
SCHENEFELD. Der Krimi ums Schenefelder Bürgerbegehren ist entschieden: Das Verwaltungsgericht in Schleswig sieht keine Notwendigkeit einzuschreiten und ließ die geplante Abstimmung über den Flächennutzungsplan in der gestrigen Ratsversammlung zu.
Die Politik atmete auf, im Rathaus machte sich Erleichterung breit. Trotz der Niederlage war aber auch bei den Mitgliedern der Bürgerinitiative (BI) “Wohnqualität im Grünen” von Resignation keine Spur. “Diese Schlacht ist verloren gegangen, aber der Krieg nicht. Wir haben die Pflicht, im Sinne der 2538 Menschen, die unser Bürgerbegehren unterschrieben haben, alles auszureizen”, erklärte BI-Mitglied Heinz Grabert, der für den Erhalt der Landschaftsschutzflächen kämpft.
Ausgerechnet ihr eigener Kniff wurde der Bürgerinitiative zum Verhängnis. Statt direkt gegen die Aufstellung des Flächennutzungsplans vorzugehen (rechtlich nicht möglich), versucht die BI, mit dem Bürgerbegehren den Landschaftsplan zu zementieren und so Flächen vor Bebauung zu schützen (wir berichteten). Das Gericht argumentierte: Das Begehren habe nichts mit der Entscheidung im Rat zu tun, es ist keine Eile geboten. Die Kommunalaufsicht sieht das anders: Mit der Entscheidung im Rat für die Aufstellung sei ein Bürgerbegehren gestorben.
Bürgermeisterin Christiane Küchenhof fühlt sich durch das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt. “Ich habe damit gerechnet”, erklärte sie mit Blick auf einen fast identischen Fall in Reinbek. Auch hier hatte eine Bürgerinitiative versucht, Einfluss auf einen Flächennutzungsplan zu nehmen. Auch hier stellte sich das Verwaltungsgericht auf die Seite der Stadt. “Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, das Aufstellen eines Flächennutzungsplans in die Planungshoheit der Stadt zu legen. Das kann man nicht durch ein Hintertürchen aushebeln. Somit war die Entscheidung des Gerichts einfach konsequent.” Trotzdem bedauert Küchenhof, dass es soweit gekommen ist, dass man sich vor Gericht streite.
Schlagworte: BI, Bürgerbegehren, Christiane Küchenhof, Flächennutzungsplan, Heinz Grabert, Landschaftsplan, Planungshoheit der Stadt, Verwaltungsgericht Schleswig













